Aktuelle Regelungen bezüglich COVID-19

Die Vorgaben und Verhaltensregeln werden zur Zeit häufig geändert und angepasst. Wir richten uns mit den Dingen, die in den Gärten erlaubt und eingeschränkt sind, an die Regelung der Stadt Mannheim. Bitte informieren Sie sich bei aufkommenden Fragen diesbezüglich auf der Website der Stadt.

Einige Gartenpächter und/oder -pächterinnen haben es sich als selbst ernannte Gartenpolizei zur Aufgabe gemacht, Verstösse zu melden. Sie sind nicht vom Verein beauftragt und haben keine Handlungsbefugnis. Bitte machen Sie sich zunächst über die aktuellen Regelungen kundig und versuchen bei Problemen, die Angelegenheit unter sich selbst zu regeln, bevor Sie den Vorstand einschalten.

Drohnenflugverbot in der Anlage

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass es in der Anlage verboten ist, Fluggeräte wie Drohnen zu starten. Sollten uns Vorfälle gemeldet werden, bringen wir diese in jedem Fall zur Anzeige. Der Gartenpächter ist ausserdem auch verantwortlich für Verstösse, die von seinen Gästen begangen werden! Das kann die Kündigung des Gartens zur Folge haben! Bitte nehmt Rücksicht.

Mehrfachabnahme an der Wasserversorgung

Sie möchten mit mehreren Wasserhähnen arbeiten? Gerne! Erstellen Sie beliebige Konstruktionen für die Abnahme, aber beachten Sie, dass diese niemals direkt an das Standrohr angebracht werden dürfen!

Alle Abänderungen am Standrohr unserer Wasserleitung sind verboten!

Bis zum Absperrventil ist die Leitung Vereinsbesitz und darf nicht verändert oder manipuliert werden.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Haupt-Absperrventil an der Standleitung stets vor dem Verlassen des Gartens zu schliessen! Das gilt auch, falls Sie beabsichtigen, „gleich wieder da“ zu sein. Sollten Mitarbeiter oder Vorstände offen gelassene Wasserhähne schliessen müssen, werden Ihnen die Kosten auf der nächsten Jahresabrechnung in Rechnung gestellt.

Ruhezeiten

Sehr geehrte Mitglieder, Gartenfreunde und Gäste unserer Anlage, wir möchten Sie auf die vorgeschriebene Mittagsruhe in unserer Anlage hinweisen. Diese ist unbedingt einzuhalten!

Die Mittagsruhen-Regelung beginnt am 1. April und endet am 30.September eines Jahres.

Die Ruhezeiten sind:

  • Montag bis Freitag von 13 bis 15 Uhr
  • Samstag ab 14 Uhr
  • Sonn und Feiertagen ganztägig

Während der Mittagsruhe und an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von Motorpumpen, Motoraggregaten, Rasenmähern u.a. Maschinen, sowie jede andere Lärmbelästigung strikt untersagt!

Bitte nehmt Rücksicht!