Drohnenflugverbot in der Anlage

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass es in der Anlage verboten ist, Fluggeräte wie Drohnen zu starten. Sollten uns Vorfälle gemeldet werden, bringen wir diese in jedem Fall zur Anzeige. Der Gartenpächter ist ausserdem auch verantwortlich für Verstösse, die von seinen Gästen begangen werden! Das kann die Kündigung des Gartens zur Folge haben! Bitte nehmt Rücksicht.